Seit 2011 legt die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung der Geschlechter vor. Die Gleichstellungsberichte analysieren den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, identifizieren Handlungsbedarfe und formulieren konkrete Handlungsempfehlungen. Kern der Gleichstellungsberichte ist das Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission. Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen sollen in die Arbeit der Verwaltung, Politik und Gesetzgebung einfließen.
Die bislang vorgelegten Berichte haben sich mit gleichstellungsrelevanten Verwirklichungschancen im Lebensverlauf, der Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit und der gleichstellungsorientierten Gestaltung der Digitalisierung befasst.
Über Gleichstellungsberichte